Für den öffentlichen kirchlichen Friedhof der Pfarre Hatzendorf tritt mit 1.1.2015 die neue Friedhofsordnung in Kraft.
Die Genehmigung dazu erfolgte vom Wirtschaftsrat der Pfarre, dem Bischöflichen Ordinariat der Diözese Graz-Seckau und der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark.
Die frühere Friedhofsordnung tritt gleichzeitig außer Kraft.
Hier geht´s zur Friedhofsordnung
Unser Friedhof ist ein gutes Beispiel für die schöne Pflege und Gestaltung der einzelnen Gräber. Durch die gute Zusammenarbeit der Grabberechtigten und der Friedhofsverwaltung, ist es in langjähriger Arbeit gelungen, einen gepflegten Friedhof zu erhalten.
Zur Erinnerung einige Hinweise: Grabpflege – die Grabberechtigten sind auch zu Grabpflege verpflichtet. Mit Gras und Dornen überwucherte Gräber sind kein schöner Anblick und führen zur Auflösung der Grabberechtigung.
Änderungen und Neuerrichtung einer Grabstätte bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Festigkeit
des Grabsteines - es haftet der Grabberechtigte. Tiere am Friedhof – Es dürfen keine Tiere auf dem Friedhof mitgenommen werden, auch nicht an der Leine. Mülltrennung – Bitte die Hinweistafeln beachten.
Weiters bitten wir auch um die Sauberhaltung des Friedhofparkplatzes und der angrenzenden Fläche.
Die Abfälle mögen in die vorgesehenen Müllbehälter gebracht werden und nicht in den Sträuchern und Mauern entsorgt werden.
Wir danken allen, die um die Pflege der Gräber und des Friedhofes stets bemüht sind.
Bei Fragen, Wünschen oder Unklarheiten bitten wir um ein Gespräch.
Für die Friedhofsverwaltung Hatzendorf Martin Kager u. Michaela Mayer
(Tel. 03155/2267)